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Fischereirecht: Angelberechtigung und Fischereischein
Ostsee
(ur): Alle Gewässer in der Region Darss-Hiddensee-Rügen-Usedom,
dazu gehören alle Bodden, Wieke und Haffs sowie die 12-Meile-Zone
der Ostsee, gelten als Küstengewässer im Sinne des Fischereigesetztes
von Mecklenburg-Vorpommern. Jeder Angler benötigt deshalb einen
gültigen Fischereischein. Fischereischeine von anderen Ländern
werden voll anerkannt. Diese Berechtigung muss beim Angeln mitgeführt
werden. Seit dem 1. Juli 2005 gibt es auch einen zeitlich begrenzten Touristen-Angelschein
bei den zuständigen Ämtern in der Region. Am besten den
Vermieter nach dem nächsten Amt mit Ausgabe eines Touristen-Angelscheines
fragen. Außerdem hat sich ab 1. September 2005 das Fischereirecht
weiter gewandelt. Schaprode auf Rügen. Die Rügener Hafen- und Touristik GmbH mit Sitz in Schaprode auf der Insel Rügen hat den Kutter Albatros erworben und bietet mit diesem nicht nur Hochseeangeln (u.a. Angeltouren auf Dorsch) an, sondern auch Eventfahrten (u.a. Ausflugsfahrten rund um Hiddensee und Schiffsausflüge von Schaprode nach Stralsund, inklusive Altstadtführung). Wer zudem einen lieben Menschen verloren hat, der eine Seebestattung möchte, kann sich ebenfalls an die Rügener Hafen- und Touristik GmbH wenden. Weitere Infos unter www.hafen-schaprode.de oder gleich direkt Kapitän Diederich anrufen: 0174-9824299.
Sie möchten auf unseren Angelseiten mit Ihrem Angebot für Angler vertreten sein, dann schreiben Sie uns Mailadresse
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